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Vor der Ankunft in Urbino (Italien)
Versichern Sie sich zunächst, dass Sie in Besitz eines Reisepasses bzw. Personalausweises sind, der während der gesamten Dauer des Programms seine Gültigkeit behält (idealerweise von August bis mindestens Oktober des darauf folgenden Jahres). Dies erspart Ihnen während Ihres Studiums die Erledigung zusätzlicher bürokratischer Formalitäten in Italien bzw. in den Ländern der Partneruniversitäten.

Einreisevisum, Aufenthaltserlaubnis
Die Bestimmungen hinsichtlich Visum und Aufenthaltserlaubnis gestalten sich für Bürger unterschiedlicher Staaten innerhalb und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unterschiedlich. Im Moment umfasst der EWR die EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Studenten aus einem EWR-Mitgliedsstaat:
EWR-Bürger genießen grundsätzlich Reisefreiheit innerhalb des EWR. Für sie ist es nicht nötig, eine gesonderte Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum zu beantragen.

Studenten aus einem Staat außerhalb des EWR:
Studenten aus einem Land außerhalb des EWR benötigen ein Visum für die Einreise in das Großherzogtum Luxemburg sowie für die Reise durch mehrere EU-Mitgliedsstaaten (im Falle einer Reise mit dem Bus, Auto oder Zug). Bürger bestimmter Nichtmitgliedsstaaten des EWR sind jedoch für die Einreise nach Italien von der Visumspflicht ausgenommen. Bürger aus Nichtmitgliedstaaten des EWR benötigen zudem eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung. Bitte klären Sie bei Beantragung Ihres Visums mit ihrer Botschaft ab, ob Sie ein zusätzliches Visum oder weitere Dokumente benötigen. Sobald Sie die Zulassungsbescheinigung erhalten haben, müssen Sie das Visum bei der diplomatischen Vertretung Italiens bzw. des italienischen Konsulats im Herkunftsland beantragen.

 

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